Cd: Batterie enthält Cadmium Hg: Batterie enthält Quecksilber Pb: Batterie enthält Blei
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Elektro- und Elektronikgerät dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Weiter sind Sie als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet ausgediente Leuchten und Leuchtmittel fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Demnach dürfen, mit der Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen, Lampen und Leuchten, Kompaktleuchstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen ( Leuchtstoffröhren), Entladungslampen ( u.a. Metalldampflampen) und LED-Lampen nicht in dem Hausmüll entsorgt werden.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Unsachgemäß ist ein Gerät auch entsorgt, wenn es vor der Entsorgung in Einzelteile demontiert wurde.